Wir treffen uns zum Lunch im Haus der Universität. Heute diskutieren wir über die Vorlage zur Individualbesteuerung, die am 8. März 2026 zur Abstimmung kommt. Gäste sind willkommen.
Am 8. März 2026 wird über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung abgestimmt. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative.
So wird die Vorlage in der Abstimmungsbotschaft „In Kürze“ vorgestellt:
Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Zudem gelten unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt.
Mit der Vorlage werden künftig auch Verheiratete individuell besteuert. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern. Davon profitieren viele Paare, manche müssen aber auch mehr bezahlen. Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht. Die Vorlage entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer um insgesamt schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr. Auch die Kantone müssen die Individualbesteuerung einführen. Jeder Kanton legt seinen Steuertarif und seine Kinderabzüge aber weiterhin selbst fest. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)».